INCI – die Sache mit dem Kleingedruckten

Am Geruch und am Aussehen allein lässt sich vielleicht erkennen, ob ein kosmetisches Produkt auf den ersten Blick ansprechend erscheint. Doch was drin ist, wird erst klar, wenn man sich mit dem „Kleingedruckten“ beschäftigt. Denn dort stehen die Inhaltsstoffe. Alle „Zutaten“ müssen auf der Verpackung oder dem Beipackzettel des Produktes angegeben werden, damit der Verbraucher erkennen kann, welche Stoffe in den Kosmetikprodukten enthalten sind. Schließlich ist nicht alles gut, was gut aussieht. Die internationale Vereinbarung, die das regelt, nennt sich INCI (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). In einer INCI-Liste sind alle Inhaltsstoffe beschrieben und auf den Produkten erkennt man nach der Reihenfolge der aufgeführten Inhaltsstoffe, von welcher Zutat am meisten enthalten ist. Die stehen nämlich immer ganz oben. Der Umgang mit INCI ist mit ein bisschen Übung schnell erlernt.

Nützliche Tipps und Informationen dazu liefert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Ihrer Internetseite:

http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/02_Verbraucher/03_Kosmetik/02_KennzeichnungKosmetik/bgs_kosmetik_kennzeichnung_node.html

Ebenfalls gut und übersichtlich erklärt ist das Thema INCI auf dem Online-Portal naturalbeauty.de. Dort und auch beim Bundesamt gibt es weiterführende Links zum Thema:

http://naturalbeauty.de/fakten/naturkosmetik/so-knacken-sie-den-kosmetik-code/

 Eine umfangreiche und komfortable Suche nach INCI-Erklärungen bietet auch die Seite „Haut.de“:

http://www.haut.de/inhaltsstoffe-inci/